Lena Larralde
Mütterpflege Schönberg (Herz. Lauenburg)

Mütterpflege (i. A.)

Im Kreis Herzogtum Lauenburg, Stormarn, Hamburg (Nord-) Ost

Mein Angebot als Mütterpflegerin richtet sich an Frauen in Schwangerschaft und Wochenbett, Eltern mit Mehrlingen, Alleinerziehende, Mütter mit Erkrankungen, nach OP oder Unfall.

Was macht eine Mütterpflegerin?

Eine Mütterpflegerin betreut und unterstützt schwangere Frauen und frisch gebackene Mamas und ist die helfende Hand bei der Betreuung des Neugeborenen, der Geschwisterkinder, im Haushalt und unterstützt die Familie bei Dingen, bei denen Unterstützung erforderlich ist. Sie hat Fachkenntnisse über Schwangerschaft, Wochenbett, Stillen und das erste Lebensjahr eines Kindes.

Eine Mütterpflegerin ersetzt keine Hebamme! Als Mütterpflegerin unterstütze ich Familien in der ersten intensiven Zeit nach der Geburt und in begründeten Fällen auch darüber hinaus.

Durch meine Arbeit als Yogalehrerin mit Schwerpunkt Schwangerschaft und Rückbildung, kann ich dir zusätzlich sanfte Schwangerschaft-, Rückbildungs-, Entspannungs- und Atemübungen zeigen

Meine Leistungen

Mentale Unterstützung

Emphatie und Verständnis bei Ängsten und Unsicherheit

Ermöglichung von Ruhezeit

Begleitung zu Terminen und Arztbesuchen

Babypflege

Hilfe beim Stillen und bei der Flaschenfütterung

Unterstützung beim Windelwechseln und bei der Babypflege

Haushalt

Einkauf

Alltägliche Reinigung

Wäsche waschen

Kochen

Betreuung der Geschwisterkinder

Spielen und Lesen

Spazieren gehen und Spielplatzbesuche

Hausaufgabenhilfe

Bring- und Abholdienst zur Kita und Schule

Yoga und Entspannung

Prä- und Postnatal Yoga

Rückbildungsübungen und Beckenbodentraining

Atem- und Entspannungsübungen

Nackenmassage

Kostenübernahme

Der Einsatz einer Mütterpflegerin kann unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse ganz oder teilweise übernommen werden.

Hierfür muss ein Antrag auf Haushaltshilfe nach §24h SGBV oder §38 SGBV beantragt werden. Dabei kann ich dich gerne unterstützen.

Voraussetzungen dafür sind:

– In deinem Haushalt lebt ein Kind, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

– dir ist es laut einer ärztlichen Verordnung nicht mehr möglich, den Haushalt oder die Kinderbetreuung selbst weiterzuführen. Die Indikationen sind vielfältig und können körperlich wie auch psychisch sein

– es ist regelmäßig niemand zuhause, der/ die den Haushalt so wie Kinderbetreuung übernehmen kann

– dies ist z.B. der Fall, wenn du alleinerziehend bist oder dein/ deine Partner*in arbeitet (auch Homeoffice ist Arbeit) oder selbst eingeschränkt ist (z.B. durch eine akute Erkrankung)

 – es kann zu einer Zuzahlung von max. 10€ am Tag kommen 

Alternativ kannst du es als Privatleistung buchen oder dir in Form eines Geschenkgutscheins schenken lassen.

Kontakt Mütterpflege